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Energieeffizient Sanieren - Das neue KfW-Förderprogramm ab dem 1. April 2009
Die beste Energie ist gesparte Energie
Jede umgesetzte Sanierungsmaßnahme ist eine Investition in die Zukunft: Damit können Sie nicht nur den persönlichen Wohnkomfort erhöhen, sondern auch den Ausstoß des klimaschädlichen CO2-Gases reduzieren. Als weitere Vorteile kommen die erhebliche Einsparung an Energiekosten sowie eine nachhaltige Aufwertung der Immobilie hinzu. Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden bewirken somit eine effizientere Nutzung von Energie bei gleichzeitiger Erhöhung der Lebensqualität.
Für Sanierungswillige gibt es im Bereich des energieeffizienten Bauens und Sanierens eine Reihe von Programmen zur Unterstützung der geplanten Maßnahmen. Programme zur Förderung bietet die KfW-Förderbank an.
Neuerungen ab dem 1. April 2009
Zum 1. April 2009 werden die Bausteine der KfW-Programme "CO2-Gebäudesanierung" und "Wohnraum Modernisieren ÖKO PLUS" neu unter dem Titel "Energieeffizient Sanieren" zusammengefasst. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Neben der Sanierung ist nun auch der Ersterwerb eines sanierten Gebäudes oder einer Eigentumswohnung förderfähig.
- Die technischen Mindestanforderungen bleiben gleich. Die Förderung erfolgt in folgenden Kategorien:
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus,
Einzelmaßnahmen bzw. freie Kombination von Einzelmaßnahmen.
- Der Förderhöchstbetrag für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus wird auf 75.000 Euro pro Wohneinheit angehoben.
- Es gilt nun ein einheitliches Baujahr für förderungsfähige Gebäude: Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Gebäude muss vor dem 1. Januar 1995 gestellt worden sein.
- Die Bestätigung eines Sachverständigen ist bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus notwendig. Die Hinzuziehung von Sachverständigen ist jedoch auch bei anderen Maßnahmen zu empfehlen.
Vor-Ort-Beratung
Bevor Sie mit der Sanierung Ihres Gebäudes oder Ihrer Wohnung beginnen, empfiehlt sich der Besuch eines qualifizierten Energieberaters. Ein Energieberater hilft Ihnen, Energieeinsparpotenziale in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus aufzudecken und zeigt Ihnen geeignete Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen auf. Für eine so genannte Vor-Ort-Beratung durch qualifizierte Fachleute gewährt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss.
Die Programme kurz erklärt
Wenn Sie Gebäudesanierungsmaßnahmen mit den Zielen der Energieeinsparung und Verringerung des CO2-Ausstoßes durchführen wollen, können Sie im Rahmen des KfW-Programms "Energieeffizient Sanieren" entweder die Kredit- oder die Zuschussvariante wählen. Die Zuschussvariante ist ausschließlich für Privateigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen vorgesehen, die keine Kreditförderung in Anspruch nehmen. Für die Baubegleitung, den Austausch von Nachtstromspeicherheizungen sowie die Heizungsoptimierung kann zusätzlich eine Sonderförderung beantragt werden.
Energieeffizient Sanieren - Kreditvariante
Möchten Sie an einem selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäude energetische Sanierungsmaßnahmen durchführen, dann können Sie einen zinsverbilligten Kredit aus dem KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" in Anspruch nehmen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:
a) Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen. KfW-Effizienzhäuser dürfen den Jahresprimärenergiebedarf und Wärmeverlust eines entsprechenden Neubaus nach der Energieeinsparverordnung 2007 nicht überschreiten (KfW-Effizienzhaus 100). Beim KfW-Effizienzhaus 70 müssen diese Werte um mindestens 30 Prozent darunter liegen. Die einzelnen Maßnahmen und das angestrebte energetische Niveau müssen von einem Sachverständigen bestätigt werden.
b) Einzelmaßnahmen bzw. freie Kombination von einzelnen Maßnahmen
Gefördert werden einzelne Maßnahmen wie zum Beispiel Wärmedämmung, Erneuerung der Fenster, Austausch der Heizung oder Einbau einer Lüftungsanlage. Diese Maßnahmen können frei miteinander kombiniert werden.
Der KfW-Finanzierungsanteil kann dabei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten betragen, bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus maximal 75.000 Euro, bei Einzelmaßnahmen oder Maßnahmenkombinationen maximal 50.000 Euro. Wenn die Sanierungsmaßnahmen die Anforderungen des KfW-Effizienzhauses erfüllen, wird zusätzlich ein Tilgungszuschuss von 5 Prozent (KfW-Effizienzhaus 100) bzw. 12,5 Prozent (KfW-Effizienzhaus 70) des Zusagebetrages gewährt.
Energieeffizient Sanieren - Zuschussvariante
Wenn Sie als Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung eine energetische Sanierung durchführen möchten, dann können Sie einen Zuschuss aus dem Programm "Energieeffizient Sanieren" in Anspruch nehmen. Dabei gilt: Je effektiver die Sanierungsmaßnahmen sind, desto höher kann die Förderung ausfallen. So beträgt der Zuschuss 17,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (maximal 13.125 Euro je Wohneinheit), wenn durch die Sanierung die Neubau-Werte nach Energieeinsparverordnung (EnEV) um 30 Prozent und mehr unterschritten werden. Einzelmaßnahmen werden mit fünf Prozent oder maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit gefördert.
Sonderförderung
Bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder einer freien Kombination von mindestens zwei Einzelmaßnahmen können 50 Prozent der Kosten einer Baubegleitung durch einen externen Sachverständigen bezuschusst werden (max. 2.000 Euro).
Der Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen durch eine im Programm "Energieeffizient Sanieren" geförderte Heizungsanlage wird mit einem zusätzlichen Zuschuss von 200 Euro je abgebautem Gerät gefördert.
Bei einer Optimierung der Wärmeverteilung im Rahmen bestehender Heizungsanlagen kann ein Zuschuss von 25 Prozent der Kosten gewährt werden (mindestens 100 Euro). Dazu zählen der Einbau von Hocheffizienzumwälzpumpen der Effizienzklasse A oder von Hocheffizienzzirkulationspumpen der Effizienzklasse A, der Austausch von nicht voreinstellbaren Ventilen gegen voreinstellbare Ventile sowie die Verbesserung der Regelungstechnik inklusive des hydraulischen Abgleichs.
Antragswege
Der Antrag auf Förderung aus dem Programm "Energieeffizient Sanieren" ist vor dem Beginn des Vorhabens zu stellen, wobei Planungs- und Energieberatungsleistungen nicht als Vorhabensbeginn gelten.
a) Der Antrag auf Kredit aus dem Programm "Energieeffizient Sanieren" ist bei einer frei wählbaren Bank mit dem dort vorrätigen Formular (Nr. 141 660) zu stellen. Dem Antragsformular ist die ausgefüllte und vom Kreditnehmer unterzeichnete "Bestätigung zum Kreditantrag Energieeffizient Sanieren" beizulegen.
b) Der Antrag auf Zuschuss aus dem Programm "Energieeffizient Sanieren" (Formular-Nr. 146 967) ist direkt bei der KfW zu stellen.
c) Die Antragstellung für die Sonderförderung erfolgt nach Durchführung der Maßnahmen direkt bei der KfW und kann spätestens sechs Monate nach Abschluss des Vorhabens gestellt werden (Formular-Nr. 140 732). Maßgeblich ist hier das Datum der Rechnungsstellung. Es werden nur Vorhaben gefördert, die nach dem 31. März 2009 abgeschlossen wurden.

